|
Feine Gäste |
||
|
Wie
sich ein Staat der Lächerlichkeit preisgibt
Stellen Sie sich einmal vor, Sie gehen ins Ausland. Gastfreundlich, wie man dort ist, nimmt man Sie auf, gibt Ihnen Unterkunft, Geld zum Leben, dazu noch Geld für Kleider etc. Ihre Kinder dürfen zur Schule und kriegen, da sie die Landessprache nicht beherrschen, sogar einen Dolmetscher gestellt. Nach einiger Zeit geben Ihnen die Gastgeber zu verstehen, daß es doch langsam an der Zeit wäre, wieder nach Hause zu gehen. Das aber kratzt Sie nicht, denn wer möchte schon ein solches Leben aufgeben? Nun werden die Gastgeber ärgerlich, da sich die Zustände in Ihrem Heimatland wieder gemäßigt haben (durch unsere Unterstützung!) und drohen Sie aus der Wohnung zu werfen und abzuschieben. Frechheit denken Sie. So behandelt man doch seine Gäste nicht und ziehen vor Gericht. In dem wunderbaren Land, in dem Sie sich aufhalten, zahlt Ihnen der Staat ja auch noch den Anwalt. Warum denn – fragen Sie sich – sollte ich dann nicht klagen? So oder so ähnlich dachten wohl auch 13.000 (!) Flüchtlinge aus Bosnien und klagten vor den Berliner Gerichten ein „Bleiberecht“ ein. 111 Richter mußten für diese Verfahren abgestellt werden. Sie alle sind jetzt froh, daß sich das erledigt hat, denn die 13.000 Bosnier erhalten jetzt pauschal eine „Duldung“ – wie es im Amtsdeutsch heißt. Im richtigen Deutsch: Sie dürfen hier bleiben und erhalten Sozialhilfe, freie Unterkunft, Kleidergeld, Kindergeld usw. Im Monat sind das Unsummen, die wir zahlen! Selbstverständlich ist mit der „Duldung“ auch das Recht auf Arbeit verbunden. Warum denn auch nicht? Davon gibt es ja genug in Berlin. Quatsch werden Sie denken, das kann es doch nicht geben! Ist das eine Satire für den 1. April? Nein, so was gibt es wirklich. Dieser Wahnsinn ist möglich geworden, weil die Regierung Kohl gepfuscht hat, als sie 1993 das „Asylbewerberleistungsgesetz“ änderte und die Folgen nicht überblickte. Nun, die Pfuschwerkstatt Berlin ist das eine. Das andere aber ist: Was sind das eigentlich für Leute, die sich ein „Gastrecht“ einklagen? Ist man „ewig-gestrig“, wenn man ein solches Verhalten eine Lumperei nennt? Nur mal so gefragt... |
||
| Zipfelmütze |
10.01.2005 |
|