Hartz IV - Lügen statt Fakten

 
Der Bundesregierung schwimmen die Felle davon: Immer mehr Deutsche wollen sich den "größten Sozialabbau in der Geschichte der BRD" (FAZ-Online) nicht mehr gefallen lassen und gehen dagegen auf die Straße. Und in Gemeinden und Bundesländern, in denen Wahlen stattfinden, entscheiden sich immer mehr Deutsche dazu, den etablierten Parteien entweder überhaupt keine Stimme mehr zu geben (Wahlboykott) oder aber eine Partei zu wählen, die eine wirkliche soziale und nationale Opposition darstellt. Vor allem in Sachsen und dem Saarland erhalten solche Oppositionsparteien zum Teil zweistellige Stimmenzuwächse. Die Nerven der Etablierten liegen blank. Auf der einen Seite werden Demonstrationsteilnehmer aufs übelste beleidigt (" ... Ausdruck mangelnder politischer Bildung" Richard Schröder, SPD), auf der anderen Seite hat die Bundesregierung eine der größten Desinformationskampagnen in der Geschichte der BRD gestartet. Mit dieser Kampagne, die die Bundesregierung in großen Anzeigen in Tageszeitungen unter dem Titel "Hartz IV - Fakten statt Vorurteile" fährt, soll der großen Volksbewegung mittels Verdrehungen, Täuschungen und Verfälschungen der Wind aus den Segeln genommen werden.  Daß diese Anzeigen, wie z.B. in der "Magdeburger Volksstimme" vom letzten Montag am Tag der Montagsdemonstrationen veröffentlicht werden, ist sicher kein Zufall.

Die Redaktion von www.keine-agenda2010.de hat die "Argumente" der Schröderregierung, einmal auf deren Wahrheitsgehalt hin durchleuchtet:

Frage: Ist Hartz IV Armut per Gesetz?

Antwort Bundesregierung: Nein. Im Gegenteil: Mit Hartz IV werden erstmals alle Kräfte auf die Überwindung der Arbeitslosigkeit konzentriert. Vorrangiges Ziel ist die individuelle, umfassende und intensive Hilfe bei der Arbeitssuche. Hierfür werden alle Verantwortlichen vor Ort eng zusammenarbeiten. Auch finanziell braucht niemand einen Absturz zu befürchten. Jeder der bedürftig ist, erhält das neue Arbeitslosengeld II (ALG II). In den neuen Bundesländern sind das 331 Euro für alleinstehende Arbeitslose, 596 Euro monatlich für zusammenlebende (Ehe-)Paare. Dazu kommen für Kinder je nach Lebensalter bis zu 265 Euro. Der Übergang von Arbeitslosengeld zu ALG II wird durch einen Zuschlag abgefedert. Kosten für die Miete einer angemessenen Wohnung und für Heizung werden zusätzlich in voller Höhe übernommen.

Stellungnahme von "keine-agenda2010.de": Schon mit der ersten Antwort an sich selbst lügt diese Bundesregierung, daß sich die Balken nur so biegen. Zunächst einmal ist nicht "die individuelle, umfassende und intensive Hilfe bei der Arbeitssuche" das vorrangige Ziel (dafür bräuchte man ALHI und SOHI auch nicht zusammenlegen), sondern der Sozialraub. 10 Mrd. Euro ALHI werden jährlich einkassiert, die Gemeinden bekommen als Ausgleich 3,4 Mrd. Euro p.a., den Rest kassiert die Bundesregierung. Ziel ist es, die marode BRD mittels Sozialraub weiter künstlich am Leben zu lassen. Aber nicht nur den Dahinsiechungsprozess der BRD zu verlängern, ist ein vorrangiges Ziel, sondern sich eine "industrielle Reservearmee" (Karl Marx) zu schaffen, in der sich zum Teil hochqualifizierte und gut ausgebildete Deutsche für ein Butterbrot verkaufen müssen. Dadurch geraten, als durchaus gewollter Nebeneffekt, auch die Löhne und Gehälter, die heute noch nach Tarif bezahlt werden, zunehmend unter massiven Druck. 600.000 Arbeitslose sollen sich nach den Worten von Superminister Wolfgang Clement zukünftig für ein Euro pro Stunde verkaufen.

Und die Behauptung, niemand bräuchte einen finanziellen Absturz zu befürchten, ist der blanke Hohn. Vertreter der Sozialverbände haben längst vor den dramatischen sozialen Folgen durch die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe gewarnt: Die Zahl der Armen in Deutschland werde von 2,8 auf 4,5 Millionen steigen, sagte z.B. der Geschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, Werner Hesse. Die Nationale Armutskonferenz erklärte, die Zahl der Minderjährigen, die von Sozialhilfe leben müssten, werde sich auf 1,5 Millionen verdreifachen. 470.000 Menschen werden gar nichts mehr bekommen, obwohl sie u.U. jahrzehntelang Beiträge bezahlt haben. Knapp 1.000.000 Menschen werden schlechter gestellt. Drei von vier Beziehern von Arbeitslosenhilfe müssen also durch die beschlossene Verschmelzung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II mit Einbußen rechnen. Den 1,5 Millionen Arbeitslosen, die keine oder nur noch eine verringerte Leistung erhalten, stehen lediglich 330.000 Betroffene gegenüber, die durch Hartz IV, bei oberflächlicher Betrachtung, eine höhere Leistungen bekommen. Tatsächlich erhalten diese Menschen, die vorher SOHI bezogen haben, rund 47 Euro (Westdeutschland) mehr. Diese 47 Euro bekommt der ALG-II-Empfänger nun pauschal zusätzlich für Bekleidung und Hausgeräteanschaffung (Ansparen für Bekleidung, Schuhe, Möbel, Wäsche, langlebige und preisaufwendige Gebrauchsgüter, Reparaturen, Renovierungen, Qualifizierungen). Dafür fallen die einmaligen Beihilfen weg, die wesentlich höher waren und sich nach der tatsächlichen Notwendigkeit und dem Gebraucht-Anschaffungswert richteten. Die Pauschale kann zudem auch jederzeit gekürzt werden. Bei genauer Betrachtung entpuppt sich die Behauptung, vor allem die SOHI-Empfänger würden durch Hartz IV besser gestellt, als blanker Hohn.
Weiterhin stimmt die Aussage, die Kosten für die Miete einer angemessenen Wohnung werden voll übernommen, nur bedingt. Tatsächlich reden die Regierungs- und Oppositionspolitiker nur noch von "angemessener Unterbringung", was sich in der Praxis als ein signifikanter Unterschied erweisen wird.

Und der "Abfederungszuschlag" ist von den Anti-Hartz-Initiativen zu dem umgetauft worden, was er in Wirklichkeit ist: ein "Armutsgewöhnungsfaktor". Und selbst dieser lächerliche Betrag (theoretisch bis zu 160 ¥/Monat im ersten Jahr), bekommen nur die, und zum großen Teil zudem auch nur eingeschränkt, die am 1.1.2005 noch ALG I beziehen. Diejenigen, die bereits ALHI oder SOHI beziehen, erhalten nicht einmal diesen lächerlichen Betrag.

Aussage: Muß ich als Arbeitsloser in die Platte umziehen?

Antwort Bundesregierung: Nein. Ein Umzug kommt nur dann in Betracht, wenn eine Wohnung "unangemessen" groß ist. Die ganz überwiegende Mehrzahl der Menschen, die ab dem 01.01.2005 ALG II beziehen werden, leben jedoch in angemessenen Wohnungen. Aus bisherige Praxis können folgende Richtwerte abgeleitet werden: ca. 45-50 qm für eine Person, ca. 60 qm/2 Zimmer für zwei Personen, ca. 75 qm/3 Zimmer für 3 Personen, ca. 85-90 qm/4 Zimmer für vier Personen (Durchschnittswerte). Umzüge in kleinere oder billigere Wohnungen wird es deshalb- wenn überhaupt- nur in Einzelfällen geben. Darüber entscheiden die Kommunen vor Ort.

Stellungnahme "www.keine-agenda2010.de":  Zunächst geht es gar nicht um die Größe der Wohnung, wie uns die Bundesregierung weismachen will, sondern um den Mietpreis. Und tatsächlich: einige Vertreter kommunaler Verbände schlugen als Höchstsatz 180 EUR Miete pro Monat vor, die Stadt Dresden gar 50 EUR. Das sich für diese Beträge für eine allein stehende Person in den allermeisten Fällen kein angemessener Wohnraum finden wird, dürfte jedem klar sein. Aber in umgebauten ehemaligen FDGB-Wohnheimen oder verlassenen US-Kasernen ließe sich dies sicher realisieren. Die Stadt Magdeburg war eine der ersten, die Zahlen auf den Tisch legte: eine Kaltmiete von bis zu 4,60 Euro je Quadratmeter sei angemessen. Das macht bei einer alleinstehenden Person rund 184,- bis 207,- Euro Kaltmiete aus (40-45 qm! und nicht 45-50 qm, wie die Bundesregierung behauptet). In einer Stadt wie Magdeburg ist damit eine neu renovierte  oder in einem Neubau befindliche Wohnung nicht zu finden. Das weiß auch die Stadtverwaltung. In einem internen Schreiben wies sie die Sachbearbeiter bereits an, daß es alleine im Stadtgebiet 17.000 zukünftige ALG-II-Empfänger gibt, wovon mindestens 4.500 nach einer Übergangsfrist umziehen müssten. Dabei, so die Stadt Magdeburg, sei unterster sozialer Standard anzusetzen. Und dieser unterste soziale Standard wird, worüber sich die Vertreter der kommunalen und genossenschaftlichen Wohnungsverbände von Sachsen-Anhalt auch schon mächtig freuten, in erster Linie unvermietbare Plattenbauwohnungen sein. Noch schlimmer trifft es diejenigen, die sich während guter Zeiten ein Haus gebaut haben, das nun, nach Auszug der groß gewordenen Kinder, als "unangemessen groß" eingestuft wird. Diese Leute, die sich zum Teil Jahrzehnte für das Haus krumm gemacht haben, damit "es die Kinder später einmal besser haben", werden nun gezwungen, ihre Immobilie zu verscherbeln, selbst dann, wenn nur 90 % des Verkehrswertes erzielt wird. Von dem Erlös muß der Arbeitslose dann leben, d.h. Miete, Nahrung, Kleidung, kurz: alles, selbst zahlen, bis der Verkaufserlös bis auf einen kleinen Restbetrag (200 ¥/Lebensjahr) verbraucht ist. Zwangsenteignung nennt man das eigentlich.

Aussage: Müssen meine Kinder ihr Sparschwein schlachten?

Antwort Bundesregierung: Nein. Die Bundesregierung hat klargestellt, dass die Sparguthaben von minderjährigen Kindern bis zu einer Höhe von 4.850 Euro für jedes Kind geschützt sind. Dies wird gesetzlich geregelt. Damit bleiben im Regelfall auch Ausbildungsversicherungen geschützt. Nur Vermögen oberhalb dieses Freibetrages wird auf Leistungen für das Kind angerechnet, nicht auf die Leistungen für die Eltern, Kinder werden keinesfalls für zum Unterhalt für die Eltern herangezogen.

Stellungnahme "keine-agenda2010.de":  Um es mal mit einem Beispiel zu sagen. Oma und Patentante schließen beide einen Sparvertrag für das geliebte Enkel- bzw. Patenkind ab und zahlen jeweils 100 Euro mtl. ein. Die Eltern zahlen zum Geburtstag, Konfirmation, usw. auch jeweils ein paar Hunderter ein.  Als das Kind 12 Jahre alt ist, müßen die Eltern ALG-II beantragen. Die Sparverträge haben dann z.B. einen Rückkaufwert über 30.000 Euro. Abzüglich des Freibetrages bleibt dann eine Summe, auf deren Grund hin die Eltern die nächsten zehn Jahre für Ihr Kind gar nichts mehr bekommen werden! Das ehrenvolle Ziel, für das Kind etwas aufbauen, hat sich ins genaue Gegenteil verwandelt! Und damit die Eltern nicht "vergessen", die Sparverträge beim ALG-II-Antrag anzugeben, werden jetzt schon massive "Hausbesuche" angekündigt, sollen Informationen eingeholt werden und Konten kontrolliert werden. Mit der Schnüffelpraxis der "Sozial-Stasi" wird der ALG-II-Empfänger bis auf die nackte Haut durchleuchtet. Richtig ist also, daß dieses bankrotte BRD-System mittels "Sozial-Stasi" bis in die Wohnungen kommt, und alles bis auf einen kleinen Rest einkassiert. Auch das Ersparte der Kinder! Das sind die Fakten, das sind die Tatsachen!

Aussage: Arbeitslos - Datsche los?

Antwort Bundesregierung: Im Regelfall werden Bezieher von ALG II ihre Datschen behalten können. Das bedeutet: Bestehende Nutzungsverträge müssen nicht gekündigt werden, wenn dadurch kein erheblicher Vermögensvorteil zu erwarten ist. Datschen, die auf eigenem Grund stehen, werden im Einzelfall nur dann als Vermögen berücksichtigt, wenn eine Verwertung wirtschaftlich möglich und zumutbar ist.

Stellungnahme "keine-agenda2010.de": Alles, was nicht zu einer "normalen Haushaltführung" gehört und einen Wert darstellt, ist "Vermögen" im Sinne des Hartz-Gesetzes. Hat sich also jemand Vermögen in Form einer Datsche aufgebaut, dann ereilt ihm zwangläufig das gleiche Schicksal, wie im oberen Beispiel dem Häuslebauer. Eine Verwertung ist bei Datsche und Haus immer dann wirtschaftlich möglich und zumutbar, wenn 90% des gegenwärtigen Verkehrswertes beim Verkauf erzielt werden. Und in Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit, dürfte der Markt für solche Immobilien alles andere als rosig sein. Allein schon die von der Bundesregierung verwendeten Begriffe "wirtschaftlich möglich", "wirtschaftlich zumutbar" und Sätze wie " ... müssen nicht gekündigt werden, wenn dadurch kein erheblicher Vermögensvorteil zu erwarten ist", zeigen, worum es in Wirklichkeit geht: Man hält sich nicht mit Kinkerlitzchen und Gartenlauben auf, deren Erlös nichts bringt und unter der Freibetraggrenze liegt. Nein, man will an die ran, die sich wirklich was aufgebaut haben. Denn nur da ist für die bankrotte BRD noch was zu holen, da will sie ran!

Aussage: Jung, arbeitslos - hoffnungslos?

Antwort Bundesregierung: Nein. Im Gegenteil: Für junge Menschen wird von Beginn an eine besonders intensive Betreuung gelten. Ein Fallmanager wird sich um nur 75 Jugendliche kümmern; bisher musste er bis zu 400 Arbeitslose betreuen. Am wichtigsten: Alle Menschen, die jünger als 25 Jahre sind, haben mit Hartz IV erstmals einen gesetzlichen Anspruch auf ein Angebot für eine Ausbildung oder Arbeitsstelle, berufsvorbereitende Maßnahme oder Qualifizierung.

Stellungnahme "keine-agenda2010.de": In der Tat werden junge Leute bis 25 Jahre einer besonderen Behandlungen zugeführt. Die Repressionsmöglichkeiten gegen die eigene Jugend wurden in Relation zu denen gegenüber von Erwachsenen noch einmal deutlich verschärft. Aus einem jungen Menschen wird nun ein "Fall" und um 75 "Fälle" wird sich nun ein "Fallmanager" kümmern. Das hat auch Gründe. Es gibt keine freien Lehrstellen, noch immer sind Hunderttausende ohne Ausbildungsplatz. Alle Zusagen der "Sozialpartner" hinsichtlich Ausbildungsplatzgarantie erweisen sich jedes Jahr aufs Neue als Makulatur. Um aber gerade die körperlich noch belastbaren und formbaren jungen Menschen optimal dem kapitalistischen Verwertungsprozeß zu unterwerfen, gelten verschärfte Bedingungen. So muß z.B. ein Jugendlicher seine mecklenburgische Heimat auch für ein "Praktikum" im Badischen verlassen, daß mit einem Butterbrot vergütet wird. Dabei sind der Redaktion von "keine-agenda2010.de" dutzende Fälle bekannt, in denen sich hinter dem Begriff "Praktikum" nichts anderes als ein "Knochenjob" als Hilfsarbeiter verbirgt. Gewünschter Nebeneffekt: Man kann gezielt Regionen "entdeutschen", in denen der Widerstand gegen dieses deutschfeindliche System rapide wächst. Da sich gerade junge Deutsche dem Nationalen Widerstand anschließen und nationale Oppositionsparteien wählen, kann man die nun gezielt aus dem Umfeld "heraushartzen".
Die restlichen Aussagen von "berufsvorbereitenden Maßnahmen" und "Qualifizierungen" sind die gleichen hohlen Phrasen, wie sie seit Jahren gedroschen werden. Die "Weiterbildungsindustrie", allen voran die Gewerkschaften und andere privatrechtlich "Bedarfsträger", wollen auch weiterhin Kasse machen. Mit der Arbeitslosigkeit von jungen Menschen, aus denen nun "Fälle" geworden sind, wird in Wahrheit auch noch Geld verdient. Es ist schon doppelt pervers: Da wird den Menschen was weggenommen und mit dem Geld wird eine Weiterbildungsmafia subventioniert, die mit dem Schicksal genau dieser Menschen wieder Reibach machen, gleichzeitig aber selbst auch Arbeits- und Ausbildungsplätze abbaut.

Aussage: Ist Hartz IV sozial gerecht?

Antwort Bundesregierung: Ja. Denn sozial gerecht ist es vor allem, Menschen in Arbeit zu bringen und in die Lage zu versetzen, selbst für sich und ihre Familien sorgen zu können. Durch die gemeinsam von SPD, Grünen, CDU und CSU beschlossene Reform Hartz IV werden Arbeitslose besser betreut und in Arbeit vermittelt, müssen aber auch aktiv mitwirken. Dieses Prinzip "Fördern und Fordern" bedeutet: Wer erwerbsfähig ist, wird vom Staat dabei unterstützt, aus eigener Kraft wieder in Lohn und Arbeit zu kommen. Es bedeutet aber auch: Nur wer wirklich bedürftig ist, erhält Unterstützung aus Mitteln der Allgemeinheit.

Stellungnahme "keine-agenda2010.de": Dies ist Wohl die dreisteste Lüge. Denn die Wahrheit ist, das mit "HIV" (Hartz IV) kein einziger vollwertiger Arbeitsplatz geschaffen wird. Ganz im Gegenteil: 600.000 Menschen sollen sich nach den Worten von Wolfgang Clement nun für ein Butterbrot von ein oder zwei Euro "Aufwandsentschädigung" verkaufen. Sie zahlen keine Beiträge in die Sozialversicherung, können also keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I erwirtschaften. Aber das schlimme daran: Die regulären Arbeitsplätze geraten durch Billigkonkurrenz massiv unter Druck. Peter Hartz, Chef- und Namensgeber der Hartz-Kommission macht es ja schon vor: Um 30% sollen die Personalkosten bei VW in den nächsten Jahren gesenkt werden. Die soll durch unbezahlte Mehrarbeit, direkte Lohnkürzungen und Entlassungen geschehen. Und das wichtigste: Es ist an einen verstärkten Einsatz von Zeitarbeitsfirmen gedacht, die zukünftig in der Lage sein werden, jeden tariflich bezahlten Beschäftigten zu unterbieten. Durch diese Entwicklungen und mit dem dadurch erneut verbundenen massiven Kaufkraftverlust, schafft Hartz IV keine Arbeitsplätze, sondern erhöht den "shareholder value". Hartz IV ist nicht "sozial gerecht", wie die Bundesregierung dreist daherschwadroniert, sondern in Wahrheit das, was nationale Oppositionsparteien immer wieder gesagt haben: Ein Verelendungsprogramm.

Hartz IV - Lügen statt Fakten Teil II

Am Montag, den 6. September startete die BRD-Regierung ihre Desinformationskampagne zum Thema Hartz IV. Mit dieser Kampagne, die die Bundesregierung in großen Anzeigen in Tageszeitungen unter dem Titel "Hartz IV - Fakten statt Vorurteile" fährt, soll der großen Volksbewegung mittels Verdrehungen, Täuschungen und Verfälschungen der Wind aus den Segeln genommen werden. Die Initiative keine-agenda2010.de nahm zu den einzelnen Punkten unmittelbar darauf Stellung und gab den "Argumenten" der Bundesregierung den treffenderen Namen: "Hartz IV - Lügen statt Fakten".

Auch am heutigen Montag, den 13. September wendet sich die Bundesregierung erneut mittels großer Anzeigen an das Deutsche Volk, das sich wiederum selbst mittlerweile von der Bundesregierung abgewendet hat und sich, zumindest in Mitteldeutschland, auch mehrheitlich auch vom parlamentarischen BRD-System lossagt. Das dies erneut am Tag der Montagsdemonstrationen geschieht, ist sicher alles andere als Zufall und eher Ausdruck von Angst vor dem eigenen Volk. Auch die großen Stimmengewinne nationaler Oppositionsparteien treiben der Bundesregierung sichtbar die Schweißperlen auf die Stirn und auch deshalb soll der großen Volksbewegung mittels Verdrehungen, Täuschungen und Verfälschungen der Wind aus den Segeln genommen werden.

Offensichtlich fällt der Bundesregierung auch nichts Neues mehr ein, denn zwei der drei "Argumente", sind Wiederholungen aus der letzten Woche ("Ist Hartz IV Armut per Gesetz?" und "Ist Hartz IV sozial gerecht?"). Diese Argumente wurden bereits von keine-agenda2010.de als Lügen enttarnt. Die Redaktion von "keine-agenda2010.de" hat die neuen "Argumente" der Schröderregierung, wieder einmal auf deren Wahrheitsgehalt hin durchleuchtet:

Frage: Muß ich meine gesamten Ersparnisse aufbrauchen?

Antwort Bundesregierung: Nein. Denn die Freibeträge für Vermögen sind in dem neuen Arbeitslosengeld II höher als in der bisher gezahlten Arbeitslosenhilfe und deutlich höher als bei der bisherigen Sozialhilfe. Deshalb muß auch kein Empfänger von Arbeitslosengeld II fürchten, künftig im Alter mittellos zu sein. Altersvorsorge mit Riester-Rente etwa wir überhaupt nicht als Vermögen angerechnet.

Stellungnahme "keine-agenda2010.de": Der Freibetrag beträgt 200 Euro pro Lebensjahr. Ein 40-jähriger, der z.B. 50.000 Euro von seinen Eltern geerbt hat, muß davon 42.000 Euro zunächst verbrauchen, bevor er Anspruch auf ALG-II hat. Als Alleinstehender muß er rund fünf bis sechs Jahre ohne einen Pfennig staatlichen Almosens auskommen, obwohl er vorher vielleicht zwanzig Jahre lang Steuern und Sozialversicherungen, insbesondere Arbeitslosenversicherung, gezahlt hat. Und dabei stimmt auch der viel zitierte Freibetrag von 200 Euro nicht ganz, da auch hier der Teufel im Detail steckt. Ein Beispiel: Ein 50-jähriger ALG-II-Antragsteller gibt an, daß er eine Lebensversicherung hat, dessen Rückkaufwert bei 10% Verlust genau 10.000 Euro beträgt. Das entspricht genau seinem Freibetrag, er muß die Versicherung nicht aufkündigen. Im nächsten Jahr hingegen, ist der Rückkaufwert aber vielleicht 10.600 Euro, sein Freibetrag jedoch nur auf 10.200 Euro angewachsen. Ergo: 400 Euro werden ihm in diesem Jahr nur als Darlehen bezahlt, da er ja in dem Jahr 400 Euro Vermögenszuwachs hat. In den darauffolgenden Jahren wiederholt sich das ständig.

Der Hinweis auf die Riester-Rente ist an Lächerlichkeit nicht mehr zu überbieten, denn wer sein Geld "riestert", baut gar kein Vermögen auf, es kann ihm also auch gar keins angerechnet werden.

Nicht alle Ersparnisse müssen also aufgebraucht werden, aber alle nennenswerten bis zu einem kläglichen Rest. Der marode BRD-Staat geht in die Wohnungen und holt sich da sein Geld, um weiterhin gigantische Umverteilungen von unten nach oben, Zinsen an Banken und Schenkungen an alle Welt zu finanzieren!

Frage: Müssen Eltern für Ihre volljährigen Kinder zahlen?

Antwort Bundesregierung: Nein. Eltern werden grundsätzlich nicht zu Unterhaltszahlungen herangezogen, wenn ihre volljährigen Kinder Arbeitslosengeld II bekommen. Umgekehrt gilt das Gleiche für Kinder, deren Eltern künftig Arbeitslosengeld II erhalten. Ausnahmen gibt es - unter anderem für Eltern, deren Kinder jünger als 25 Jahre sind und ihre Erstausbildung noch nicht abgeschlossen haben. Für diese Kinder müssen die Eltern sorgen, sie zählen zur so genannten Bedarfsgemeinschaft.
Stellungnahme "keine-agenda2010.de": Das was hier als revolutionäre und generöse Wohltat anmutet, ist seit Jahr und Tag Gesetz. Noch nie waren Eltern ihren erwachsenen Kindern zum Unterhalt verpflichtet und umgekehrt. Auch Geschwister untereinander waren nie gegenseitig zum Unterhalt verpflichtet (falls sie aber in einer Wohnung leben, gelten sie als Haushaltsgemeinschaft, mit Abzügen für denjenigen, der ALG-II beantragt). Diese Stellungnahme der Bundesregierung enthält aber auch eine verdeckte Drohung, in etwa: "Das Deutsche Volk kann froh sein, daß wir generöser Weise (derzeit) darauf verzichten, daß die nächsten Verwandten nicht auch noch herangezogen werden". Und in der Tat sah der erste Entwurf zu "HIV" (Hartz IV) vor, daß das geschehen sollte. "Linke" SPD'ler legten sich aber damals quer. Denn sie wußten aus Gewerkschaftskreisen, daß das gegen das Deutsche Volk nicht durchzusetzen ist, obwohl DGB sonst alles widerstandslos abnickt und auch die PDS jede liberal-kapitalistische Sauerei staatstragend mitmacht. Wir dürfen also schon gespannt auf Hartz V und Hartz VI warten!

Frage: Müssen Arbeitsuchende jetzt für einen Euro arbeiten?

Antwort Bundesregierung: Nein. Niemand muß für ein Euro pro Stunde arbeiten. Wer in einem Zusatzjob Arbeiten für die Gemeinschaft übernimmt, bekommt dafür - zusätzlich zu seinem Arbeitslosengeld II - eine Aufwandsentschädigung. Diese wird nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet. Damit können monatlich etwa 800 bis 900 Euro für den Lebensunterhalt zur Verfügung stehen. Zusatzjobs bieten Langzeitarbeitslosen die wieder im Arbeitsleben Fuß zu fassen und sich weiter zu qualifizieren. Viele Gemeinden und Arbeitssuchende haben mit solchen Angeboten gute Erfahrungen gemacht.

Stellungnahme "keine-agenda2010.de":  Das was hier behauptet wird, ist an Verdrehungen, Täuschungen und Unwahrheiten wohl nicht mehr zu überbieten. Wie tief muß eine Regierung eigentlich gesunken sein, die das Deutsche Volk derart belügen muß?

Tatsache ist: Ein ALG-II-Empfänger muß als Gegenleistung "gemeinwirtschaftlich" arbeiten, und zwar umsonst! Der Staat habe schließlich ein Recht auf Gegenleistung, wie Berlins Wirtschaftssenator Harald Wolf (PDS) bekräftigte. Dafür erhält er dann eine Aufwandsentschädigung (das ist KEIN Lohn!) von ein oder zwei Euro die Stunde. Von dieser Aufwandsentschädigung zahlt er sein Fahrtkosten zur Arbeit und evtl. notwendige Arbeits(schutz)kleidung. Repariert also ein arbeitsloser Maurer den ganzen Monat Gehwege, so bekommt er dafür zusätzlich 168 bis 176 Euro Aufwandsentschädigung (bei 40 Std. Woche). Lohn erhält er nicht. Im Gegenteil, denn der Teufel steckt bekanntlich im Detail:

Auch Hartz IV enthält noch Fangschlingen, die bislang weitgehend unbeachtet blieben: "Für erwerbsfähige Hilfebedürftige, die keine Arbeit finden können, sollen Arbeitsgelegenheiten geschaffen werden. [...] diese Arbeiten begründen kein Arbeitsverhältnis im Sinne des Arbeitsrechts; die Vorschriften des Arbeitsschutz und des Bundesurlaubsgesetz sind entsprechend anzuwenden; [...]".

Zu Deutsch: Wer also ALG-II bekommt und zukünftig für den Wert einer Bockwurst arbeiten muß, der ist nur noch durch den Arbeitsschutz und das Bundesurlaubsgesetz abgesichert. Die übrigen Arbeitsgesetze gelten dann nicht mehr. Nach Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit gehört das Entgeltfortzahlungsgesetz nicht zum Arbeitsschutz. Wer also einen Ein-Euro-Job hat und krank wird, bekommt selbst diesen Hungerlohn nicht mehr. Und wer sich bei der Arbeitsgelegenheit eine ernste Verletzung zuzieht, bekommt zwar medizinische Versorgung, weil er krankenversichert ist, aber keine Unfallrente. Empfänger von ALG-II sind nämlich nicht in der betrieblichen Unfallversicherung, da sie juristisch gar nicht arbeiten und schon gar nicht in einem Betrieb. Denn egal wie viele Arbeitsgelegenheiten eine Stadt, Kommune oder Verband schafft, einen Betriebs- oder Personalrat wird es für diese Tätigkeiten nicht geben, denn die entsprechenden Gesetze zählen hier nicht. Wer dennoch den Mund aufmacht und z.B. bei Bedarf auf die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften pocht, kann seine "Arbeitsgelegenheit" und dessen "Lohn" sofort verlieren, denn auch das Kündigungsschutzgesetz gilt für ALG-II-Empfänger nicht. Gewerkschaftliche Organisation oder gar Streik für Ein-Euro-Arbeiter sind nicht möglich, weil das Tarifvertragsgesetz nicht greift.

Für Streitigkeiten rund um den Ein-Euro-Job sind nicht mehr die Arbeitsgerichte zuständig sind, sondern die Sozialgerichte. Das sagt eigentlich alles!

Die Spitzen der Wohlfahrtsverbände stellten gemeinsam mit Sozialministerin Ulla Schmidt und Familienministerin Renate Schmidt (beide SPD) klar, daß Langzeitarbeitslose nicht gegen den Willen der Einrichtungen (!!) eingesetzt werden sollen: "Die Verbände müßen die Gelegenheit haben, Menschen, wenn sie nicht geeignet sind, abzulehnen", sagte Renate Schmidt. Dies sei eine "Selbstverständlichkeit". Wenn aber der ALG-II-Empfänger einen gemeinnützigen Pflegejob ablehnt, obwohl ihm die Einrichtung zuvor die Tauglichkeit zu pflegerischer Arbeit mit Älteren oder Kindern beschieden hatte, riskiert er Sanktionen durch das Sozial- oder Arbeitsamt (in der Regel eine Sperre des ohnehin schon geringen ALG-II).

Aber es kommt noch dreister:
Beide Ministerinnen haben sich in Absprache mit den Verbänden dafür ausgesprochen, eine Pauschale, die für die Beschäftigung eines Langzeitarbeitslosen gezahlt wird, dem Qualifizierungsaufwand angemessen in unterschiedlicher Höhe auszuzahlen. Derzeit ist vorgesehen den Einrichtungen, die Ein-Euro-Jobs anbieten, monatlich pauschal im Schnitt 500 Euro (!!!) zukommen zu lassen. 200 Euro sollen davon in Form einer "Mehraufwandsentschädigung" an den ALG-II-Empfänger gehen, 300 Euro würden dem Träger für Verwaltung und Qualifizierung verbleiben. Dies, so Renate Schmidt, sei als Empfehlung zu verstehen. Die Höhe der Pauschale sei individuell mit dem "Fallmanager" abzustimmen (Arbeitslose sind heute keine Menschen mehr, sondern "Fälle"). Davon hänge auch ab, was dem ALG-II-Empfänger am Ende überwiesen werde. Kein Wunder also, daß sich der Präsident der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege, Manfred Ragati, für eine Verlängerung der Beschäftigungsdauer aussprach, auch die Industrie gerne helfend einspringen möchte und in den vergangenen Wochen gleich mehrere Wirtschaftsverbände die Befürchtung äußerten, die Ein-Euro-Jobs könnten einseitig öffentlich-rechtliche Träger begünstigen. Jeder will ran an die Beute und ein möglichst großes Stück abbekommen.
Man muß sich das erst einmal ganz langsam auf der Zunge zergehen lassen: Da beschäftigen Sozialverbände, Städte und andere Arbeitslose ohne jedwede Arbeitnehmerrechte im angeblichen "öffentlichen Interesse" für den Wert einer Bockwurst und bekommen noch was obendrauf!


Autor: fke, www.keine-agenda2010.de
NPD Göttingen - BRD
 19.09.2004