Schauprozess gegen Frank Rennicke

Zur  Erinnerung: Grundgesetz der BRD, Artikel 5, Absatz 1:unterstützt Frank Rennicke

Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. (...) Eine Zensur findet nicht statt.

Soweit die Theorie. Die Praxis in unserem feinen "Rechtsstaat" sieht ganz  anders aus: Frank und  sogar seine Frau Ute Rennicke wurden wegen reiner Meinungsdelikte,. also - wie es George Orwell in seinem berühmten Roman "1984" nennt - wegen Gedankenverbrechen zu Kerker verurteilt. Die "Bewährung" von drei Jahren kann genauso willkürlich und grundlos in eine wirkliche Haft münden, wie der ganze Justizzirkus von BRD-Systemlakaien begonnen wurde.

Aufhänger für diesen politischen Prozess war das "Heimatvertriebenenlied", in dem der Sänger die brutale Vertreibung der Ost- und Sudetendeutschen nach dem Zusammenbruch des Reiches mit der heutigen Verdrängung des Deutschen Staatsvolkes durch eine zunehmende Zahl ins Land hereingelassener Fremder vergleicht.

Das dürfe man nicht, sagte der Richter, denn das sei ja nationalsozialistisch  und dadurch automatisch pauschal fremdenfeindlich, gewalttätigkeitsbereitschaftsunterstützungsvorbereitend  gegen unsere doch gefälligst ausnahmslos geliebten und erwünschten  Ausländer und daher sei das Lied ganz, ganz schlimm. Für so ein  dämliches Geseier studieren Menschen jahrelang Jura!

Der brilliante Verteidiger des Barden, Horst Mahler, brachte eine Unzahl von Hilfs- und Beweisanträgen, Zeugen- und Sachverständigengutachten  ein und hielt ein stundenlanges Plädoyer - ALLES VERGEBLICH! Es hat den Richter überhaupt nicht interessiert, und das Urteil nicht beeinflusst. In politischen Prozessen gibt es kein Recht, auch kein Grundrecht, sondern nur Staatsgewalt. Die geht aber ganz und gar nicht vom Volke aus, wie unser - gar nicht so schlechtes - Grundgesetz eigentlich fordert.

Lesen Sie die Prozessberichte und besonders die hochinteressanten Beweisanträge  des Verteidigers Horst Mahler , der ja bekanntlich unsere Partei auch im Verbotsverfahren vertritt.

Dieser Prozess ist ein Skandal! Zumindest in nationalen Kreisen sollte jeder über ihn Bescheid wissen, denn Hausdurchsuchungen  aus nichtigem Anlass, Polit-Prozesse  und hohe Strafen allein wegen der "falschen" Gesinnung können jeden Nationalisten treffen, und es hat - auch in unserem Kreisverband - schon Opfer gegeben.

Frank und Ute Rennicke sollten mit ihren fünf Kindern als Vorbild der  deutschen Familie dienen, denn leider gibt es - auch unter Nationalisten - in Deutschland viel zu wenige Ehen mit mehr als zwei Kindern. Der Individualismus  hat auch bei uns seine Spuren hinterlassen. Familiengründungen sind unerlässlich, damit  Deutschland als das Land der Deutschen weiterlebt.

Frank Rennicke hat mit seinen schönen, teilweise sehr gefühlvollen,  durch und durch deutschen  Liedern und seinen humorvollen Auftritten sehr viel für die nationale Bewegung getan. Es ist unsere Pflicht, ihn und seine Familie zu unterstützen !


 05/2002