Wie unabhängig sind in der BRD
Medienberichte, Gerichtsentscheidungen etc. in Bezug auf das Nationalsozialistische
Deutschland und wie glaubwürdig sind in diesem Land Schul- und Geschichtsbücher?
- 1952: Die Grundlage
einer nie endenden Geschichte
„Vertrag zur Regelung
aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen vom 25.5.1952“, Artikel 7:
„(1) Alle Urteile und Entscheidungen in Strafsachen, die von
einem Gericht oder einer gerichtlichen Behörde der Drei Mächte
oder einer derselben bisher in Deutschland gefällt worden sind oder
später gefällt werden, bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem
Recht rechtskräftig und rechtswirksam und sind von den deutschen Gerichten
und Behörden demgemäß zu behandeln."
- Geschichtsforschung
juristisch festgelegt
Das „Internationale Militärtribunal“
in Nürnberg war nach Artikel 19 seines Statuts vom 8.8.1945 nicht an
Beweisregeln gebunden. Nach Artikel 20 desselben Statuts konnte der Gerichtshof
Beweismaterial zulassen oder zurückweisen. So sind Gegenbeweise der
Verteidigung in den Urteilsbegründungen des Gerichtshofes oft nicht
berücksichtigt worden. Die mit den Urteilen des Nürnberger Gerichts
formulierten Urteilsbegründungen enthalten u. a. Sachdarstellungen zu
den Ursachen des Zweiten Weltkrieges und zu den Handlungen deutscher Streitkräfte
im Zweiten Weltkrieg. Diese Sachdarstellungen sind Teile der Urteile. Sie
dürfen selbst bei Vorlage einer neuen, anderslautenden Beweislage nach
Artikel 7 (1) nicht durch deutsche Gerichte und Behörden angezweifelt
werden. Daran sind auch die Kultusministerien in Bezug auf die Schulbuchinhalte
gebunden.
- 1990: Urteile des
Nürnberger Siegertribunals weiterhin rechtskräftig
Neben dem „Zwei-plus-vier-Vertrag“ dient die „Vereinbarung vom 27./28. September
1990 zu dem Vertrag über die Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland
und den Drei Mächten (in der geänderten Fassung) sowie zu dem Vertrag
zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen (in geänderter
Fassung)“, dazu, daß die Besatzungsstatute auch weiterhin in Kraft
bleibt. Denn unter Punkt drei ist das Unfaßbare zu lesen:
„3. Folgende Bestimmungen des Überleitungsvertrages
bleiben jedoch in Kraft: (...) Artikel 7 Absatz 1 (...).“
Gerichten und Behörden ist es dadurch weiterhin nicht möglich,
die Urteile der Nürnberger Prozesse anzuzweifeln. Veröffentlicht
wurde diese Vereinbarung als Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt 1990, Teil
II, Seite 1386 ff.
- 2005: Unsere Existenz
hat eine Grundlage!
Eine sehr belastende Aussage im Nürnberger Prozeß – oder gar die
bedeutenste – ist durch Folter zustande gekommen. Wie belastend diese Aussage
ist, darf hier nicht näher erläutert werden. Der erste Vernehmer,
der britische Sergeant Bernard Clarke: „Wir hatten ihm eine Fackel in
den Mund gerammt“ ... „Die Schläge und das Geschrei waren endlos.“
Immer wieder krachte Clarkes Faust in das Gesicht des nackten Gefangenen.
Dieser wurde zwangsweise unter Alkohol gesetzt und tagelang mit Gewalt am
Schlaf gehindert, bis er das gewünschte Geständnis – mit manchen
orthographischen Fehlern – niederschrieb. Dieses Geständnis ist eine
Grundlage der Bundesdeutschen Zeitgeschichtsforschung! Warum?
Nur
die Gedanken sind (noch) frei!
|