Wie unabhängig ist die BRD ?

Wie unabhängig sind in der BRD Medienberichte, Gerichtsentscheidungen etc. in Bezug auf das Nationalsozialistische Deutschland und wie glaubwürdig sind in diesem Land Schul- und Geschichtsbücher?
  • 1952: Die Grundlage einer nie endenden Geschichte
    „Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen vom 25.5.1952“, Artikel 7:
    „(1) Alle Urteile und Entscheidungen in Strafsachen, die von einem Gericht oder einer gerichtlichen Behörde der Drei Mächte oder einer derselben bisher in Deutschland gefällt worden sind oder später gefällt werden, bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht rechtskräftig und rechtswirksam und sind von den deutschen Gerichten und Behörden demgemäß zu behandeln."

  • Geschichtsforschung juristisch festgelegt
    Das „Internationale Militärtribunal“ in Nürnberg war nach Artikel 19 seines Statuts vom 8.8.1945 nicht an Beweisregeln gebunden. Nach Artikel 20 desselben Statuts konnte der Gerichtshof Beweismaterial zulassen oder zurückweisen. So sind Gegenbeweise der Verteidigung in den Urteilsbegründungen des Gerichtshofes oft nicht berücksichtigt worden. Die mit den Urteilen des Nürnberger Gerichts formulierten Urteilsbegründungen enthalten u. a. Sachdarstellungen zu den Ursachen des Zweiten Weltkrieges und zu den Handlungen deutscher Streitkräfte im Zweiten Weltkrieg. Diese Sachdarstellungen sind Teile der Urteile. Sie dürfen selbst bei Vorlage einer neuen, anderslautenden Beweislage nach Artikel 7 (1) nicht durch deutsche Gerichte und Behörden angezweifelt werden. Daran sind auch die Kultusministerien in Bezug auf die Schulbuchinhalte gebunden.

  • 1990: Urteile des Nürnberger Siegertribunals weiterhin rechtskräftig
    Neben dem „Zwei-plus-vier-Vertrag“ dient die „Vereinbarung vom 27./28. September 1990 zu dem Vertrag über die Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten (in der geänderten Fassung) sowie zu dem Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen (in geänderter Fassung)“, dazu, daß die Besatzungsstatute auch weiterhin in Kraft bleibt. Denn unter Punkt drei ist das Unfaßbare zu lesen:
    „3. Folgende Bestimmungen des Überleitungsvertrages bleiben jedoch in Kraft: (...) Artikel 7 Absatz 1 (...).

    Gerichten und Behörden ist es dadurch weiterhin nicht möglich, die Urteile der Nürnberger Prozesse anzuzweifeln. Veröffentlicht wurde diese Vereinbarung als Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt 1990, Teil II, Seite 1386 ff.

  • 2005: Unsere Existenz hat eine Grundlage!
    Eine sehr belastende Aussage im Nürnberger Prozeß – oder gar die bedeutenste – ist durch Folter zustande gekommen. Wie belastend diese Aussage ist, darf hier nicht näher erläutert werden. Der erste Vernehmer, der britische Sergeant Bernard Clarke: „Wir hatten ihm eine Fackel in den Mund gerammt“ ... „Die Schläge und das Geschrei waren endlos.“ Immer wieder krachte Clarkes Faust in das Gesicht des nackten Gefangenen. Dieser wurde zwangsweise unter Alkohol gesetzt und tagelang mit Gewalt am Schlaf gehindert, bis er das gewünschte Geständnis – mit manchen orthographischen Fehlern – niederschrieb. Dieses Geständnis ist eine Grundlage der Bundesdeutschen Zeitgeschichtsforschung! Warum?
Nur die Gedanken sind (noch) frei!


NPD Göttingen - "BRD"
 03.03.2005