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Aufruf für die Verteidigung der
Meinungsfreiheit |
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| PHI-Aufruf
für die Verteidigung von Presse- und Meinungsfreiheit Presse- und Meinungsfreiheit verteidigen! Die Verteidigung der Presse- und
Meinungsfreiheit ist eines der beiden Hauptanliegen unseres
Pressedienstes. Jeder muß seine Meinung in Wort und Schrift
verbreiten dürfen, so lange er nicht zur Gewalt aufruft oder
Pornographie verbreitet, und dies muß auch für Kommunisten
und Nationalsozialisten gelten, und es muß auch für Menschen
jeglicher Religion oder Weltanschauung gelten und unabhängig
davon, ob die Meinung falsch oder richtig ist, denn das zu beurteilen,
sollte den Lesern und Hörern überlassen bleiben und nicht
Parteipolitikern oder Richtern und Staatsanwälten. Dieses unser
Anliegen ist leider nicht selbstverständlich.Menschen, die wegen ihrer Meinungsäußerung in Wort, Schrift oder Bild leiden müssen und ihrer Freiheit beraubt werden, sind die Märthyrer und Helden unser Tage. Wir denken dabei besonders an die Deutschen Ernst Zündel und Germar Rudolf, sowie an den Briten David Irving und den Flamen Siegfried Verbeke, aber auch an den weniger bekannten Schriftsteller und Verleger Ernst-Günter Kögel. Was können wir für sie tun? Unterschriftensammlungen gegen das Unrecht landen erfahrungsgemäß nur beim Verfassungsschutz und bewirken nichts. Eine Protestdemonstration bewirkt sicher auch nichts, sofern nicht mindestens 10.000 Personen teilnehmen. Wir trauen niemand zu, eine solche Versammlung zu organisieren. Einige Hundert Demonstranten für eine so eminent wichtige Sache wie die Presse- und Meinungs-Freiheit ist eher beschämend. Denken wir am 10.Dezember und in der Vorweihnachtszeit an die 4 bekanntesten Märthyrer für die Presse- und Meinungsfreiheit. Schreiben wir ihnen Gruß-Postkarten ins Gefängnis, zum Tag der Menschenrechte und zum Weihnachtsfest. 10.000 Postkarten sind mehr als 100 Schreihälse vor der jeweiligen Justizvollzugsanstalt. Wer im öffentlichen Dienst steht oder wessen Betrieb von öffentlichen Aufträgen abhängt, der kann unter falschem Namen schreiben. 10.000 Postkarten oder Weihnachtskarten mit 10.000 verschiedenen Handschriften sind beeindruckend. Wir wissen nicht, ob man die Post aushändigt. Erfahren werden es die Häftlinge allemal und die Justiz und die Gesetzgeber sind 10.000 Gruß- Postkarten sicher mehr beeindruckt als mit 100 Demonstranten. Es geht hier nicht darum, seine Zustimmung zu den Forschungsergebnissen dieser vier Historiker zu bekunden. Es geht um das Menschenrecht auf freie Meinungsäußerung. Staaten, welche dieses mißachten, können sich nicht Demokratie nennen. Wenn nur wir von PHI zu dieser Aktion aufrufen, ist das nicht ausreichend. Wer immer irgendwo einen Zeitungsverlag hat oder eine Internetseite unterhält, sollte mit seinen Worten zu dieser Gruß- Postkartenaktion aufrufen. Jeder Herausgeber einer Zeitung oder Betreiber einer Internetseite kann schon morgen selbst betroffen sein. Mit Haftstrafen wegen bestimmter Meinungen zur Holocaustfrage fängt es an. Morgen sind vielleicht schon bestimmte Meinungen zur Kriegsschuldfrage, zur Rechtslage der Ostgebiete oder Vergleiche zwischen der Wirtschaftspolitik der Nationalsozialisten und der Demokratien strafbewehrt, und übermorgen wird vielleicht jede Kritik an bestimmten ausländischen oder inländischen Staatsmännern als Diskriminierung irgendeines Volkes ausgelegt, oder die Kritik am Großkapital wird zur strafbaren Kritik an einer schützenswerten Minderheit erklärt. Wehret den Anfängen! Eine Grußkarte kann nie strafbar sein. Wer noch ein wenig mehr tun will, der schreibe an die Botschafter und Regierungen von Staaten, die von den Regierungen Deutschlands oder Österreichs der Verletzung von Menschenrechten bezichtigt werden, und schildere die Fälle Ernst Zündel, Germar Rudolf, David Irving und Siegfried Verbeke. Wenn Chinesen, Koreaner, Russen, Türken, Araber und Kubaner deutsche Politiker und Diplomaten auslachen, wenn diese das Wort Menschenrechte in den Mund nehmen, könnte das vielleicht zu Nachdenken bei den Betroffenen führen. Nachstehend Anschriften für Grußkarten zum Tag der Menschenrechte und zum Weihnachtsfest:
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| 18.12.2005 | ||