Aufruf für die Verteidigung der Meinungsfreiheit

PHI-Aufruf für die Verteidigung von Presse- und Meinungsfreiheit

Presse- und Meinungsfreiheit verteidigen!
 
Die Verteidigung der Presse- und Meinungsfreiheit ist eines der beiden Hauptanliegen unseres Pressedienstes. Jeder muß seine Meinung in Wort und Schrift verbreiten dürfen, so lange er nicht zur Gewalt aufruft oder Pornographie verbreitet, und dies muß auch für Kommunisten und Nationalsozialisten gelten, und es muß auch für Menschen jeglicher Religion oder Weltanschauung gelten und unabhängig davon, ob die Meinung falsch oder richtig ist, denn das zu beurteilen, sollte den Lesern und Hörern überlassen bleiben und nicht Parteipolitikern oder Richtern und Staatsanwälten. Dieses unser Anliegen ist leider nicht selbstverständlich.
 
Menschen, die wegen ihrer Meinungsäußerung in Wort, Schrift oder Bild leiden müssen und ihrer Freiheit beraubt werden, sind die Märthyrer und Helden unser Tage.
 
Wir denken dabei besonders an die Deutschen Ernst Zündel und Germar Rudolf, sowie an den Briten David Irving und den Flamen Siegfried Verbeke, aber auch an den weniger bekannten Schriftsteller und Verleger Ernst-Günter Kögel.

Was können wir für sie tun?

Unterschriftensammlungen gegen das Unrecht landen erfahrungsgemäß nur beim Verfassungsschutz und bewirken nichts. Eine Protestdemonstration bewirkt sicher auch nichts, sofern nicht mindestens 10.000 Personen teilnehmen. Wir trauen niemand zu, eine solche Versammlung zu organisieren. Einige Hundert Demonstranten für eine so eminent wichtige Sache wie die Presse- und Meinungs-Freiheit ist eher beschämend. Denken wir am 10.Dezember und in der Vorweihnachtszeit an die 4 bekanntesten Märthyrer für die Presse- und Meinungsfreiheit. Schreiben wir ihnen Gruß-Postkarten ins Gefängnis, zum Tag der Menschenrechte und zum Weihnachtsfest. 10.000 Postkarten sind mehr als 100 Schreihälse vor der jeweiligen Justizvollzugsanstalt. Wer im öffentlichen Dienst steht oder wessen Betrieb von öffentlichen Aufträgen abhängt, der kann unter falschem Namen schreiben. 10.000 Postkarten oder Weihnachtskarten mit 10.000 verschiedenen Handschriften sind beeindruckend. Wir wissen nicht, ob man die Post aushändigt. Erfahren werden es die Häftlinge allemal und die Justiz und die Gesetzgeber sind 10.000 Gruß- Postkarten sicher mehr beeindruckt als mit 100 Demonstranten. Es geht hier nicht darum, seine Zustimmung zu den Forschungsergebnissen dieser vier Historiker zu bekunden. Es geht um das Menschenrecht auf freie Meinungsäußerung. Staaten, welche dieses mißachten, können sich nicht Demokratie nennen.
 
Wenn nur wir von PHI zu dieser Aktion aufrufen, ist das nicht ausreichend. Wer immer irgendwo einen Zeitungsverlag hat oder eine Internetseite unterhält, sollte mit seinen Worten zu dieser Gruß- Postkartenaktion aufrufen. Jeder Herausgeber einer Zeitung oder Betreiber einer Internetseite kann schon morgen selbst betroffen sein. Mit Haftstrafen wegen bestimmter Meinungen zur Holocaustfrage fängt es an.
 
Morgen sind vielleicht schon bestimmte Meinungen zur Kriegsschuldfrage, zur Rechtslage der Ostgebiete oder Vergleiche zwischen der Wirtschaftspolitik der Nationalsozialisten und der Demokratien strafbewehrt, und übermorgen wird vielleicht jede Kritik an bestimmten ausländischen oder inländischen Staatsmännern als Diskriminierung irgendeines Volkes ausgelegt, oder die Kritik am Großkapital wird zur strafbaren Kritik an einer schützenswerten Minderheit erklärt. Wehret den Anfängen! Eine Grußkarte kann nie strafbar sein.
 
Wer noch ein wenig mehr tun will, der schreibe an die Botschafter und Regierungen von Staaten, die von den Regierungen Deutschlands oder Österreichs der Verletzung von Menschenrechten bezichtigt werden, und schildere die Fälle Ernst Zündel, Germar Rudolf, David Irving und Siegfried Verbeke. Wenn Chinesen, Koreaner, Russen, Türken, Araber und Kubaner deutsche Politiker und Diplomaten auslachen, wenn diese das Wort Menschenrechte in den Mund nehmen, könnte das vielleicht zu Nachdenken bei den Betroffenen führen.


 

Nachstehend Anschriften für Grußkarten zum Tag der Menschenrechte und zum Weihnachtsfest:
  • Germar Rudolf, JVA Stammheim, Asperger-Str. 60, D-70439 Stuttgart
  • Ernst Zündel, JVA Mannheim, Herzogenrieder Str.111, D-68169 Mannheim
  • David Irving, Justizanstalt Wien-Josefstadt, Wickenburggasse 18-20, A-1080 Wien
Studiendirektor i.R. Ernst-Günter Kögel, 79, sollte seine erste Haftstrafe von 15 Monaten nach seinen Herzoperationen im „offenen Vollzug“ in der JVA seiner Heimatstadt Remscheid ableisten. Während dieser 15 Monate wurde er aufgrund seiner Verteidigungsrede zur 1. Anklage am 11.8.2005 zu weiteren insgesamt 3 Jahren verurteilt und kam sofort in den geschlossenen Vollzug. Seine Adresse:
  • Justizvollzugsanstalt, Ulmenstraße 95, 40476 Düsseldorf
Weitere Adressen:
  • Erich Priebke, Associazione Uomo e Libertá, Sg. E. Priebke, Via Cardinal San-Felice N 5, I-00167 Roma
  • Friedhelm Busse, Grünaustr. 23, 94032 Passau
  • Michael Regener, JVA Tegel H 1, Seidelstr. 39, 13507 Berlin (Sänger von "Landser")
  • Manfred Roeder, Gutfleischstr. 2a, 34390 Gießen


NPD Göttingen - Deutschland
18.12.2005