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Landesparteitag in Northeim |
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Am Sonntag, dem 22. Mai findet der jährliche Landesparteitag der NPD statt. Nachdem der Landesverband der NPD erfolgreich vor Gericht geklagt hat, darf der Landesparteitag nun in der Stadthalle in Northeim von 8 bis 22 Uhr stattfinden. Zuletzt versuchte die Stadt Northeim noch eine Klage gegen das Urteil vor dem Bundesverfassungsgericht, welche aber wegen Unzulässigkeit abgewiesen wurde. Laut der Sprecherin des Bundesverfassungsgerichts hätte der Anwalt der Stadt Northeim wissen müssen, dass eine Stadt nur gegen Gesetze klagen kann, nicht aber gegen Gerichtsentscheide, weswegen auch eine Missbrauchsgebühr von 2000 Euro verhängt wurde, da er der Stadt von der Klage hätte abraten müssen. Der Bürgermeister sah den Schritt vors Bundesverfassungsgericht als letzte Chance und vermeintlich wichtiges Zeichen. Man sollte sich fragen, was ihn zu seinem Amt befähigt, wenn er dem Steuerzahler unnötige Geldausgaben zumutet, um geltendes Recht zu brechen ! Doch nach dem Scheitern vor allen Gerichten zauberte die Stadt Northeim noch ein As aus dem Ärmel: sie forderte eine Sicherheitsleistung in Höhe von 150.000 Euro vom Landesverband. Diese überhöhte Summe trotzt jeder Verhältnismäßigkeit und wird darüber hinaus begründet mit zu erwartenden Beschädigungen des Gebäudes durch die Gegendemonstranten. Selbst das Gandersheimer Kreisblatt titelte daraufhin: NPD-Parteitag:
Stadt verlangt von NPD 150.000 Euro Bargeld als Sicherheitsleistung -
Gewalt gegen Stadthalle zu befürchten - "Schikane"?
In einem einstweiligen Verfügungsverfahren setzte das Landgericht diese Summe nun auf 50.000 Euro herunter, die dann auch bei der Stadt hinterlegt wurde. Somit kann der Landesparteitag am Sonntag allen Schikanen seitens der Stadt zum Trotz stattfinden und zumindest die Gerichte stellten eine Rechtsstaatlichkeit wieder her! |
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| 21.05.2011 |
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