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Anzeige gegen Northeims Bürgermeister
und dessen Stellvertreter |
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| Der Zweck heiligt die Mittel ? Im Streit um unseren diesjährigen Landesparteitag in der Northeimer Stadthalle errangen wir vor dem Oberverwaltungsgericht einen Erfolg. Als kleines Nachspiel erreichte die Staatsanwaltschaft jetzt eine anonyme Anzeige gegen Northeims Bürgermeister Harald Kühle (SPD) und seinen Stellvertreter Jörg Dodenhöft (CDU), in der es wörtlich heißt: In
seiner eidesstattlichen Aussage gegenüber dem Verwaltungsgericht
habe Kühle eine falsche Aussage über eine
Satzungsänderung für die Stadthalle gemacht. Kühle hatte
erklärt, über die Änderung sei bereits im vergangenen
Juni im Verwaltungsvorstand gesprochen worden. In einem Ausdruck des
Protokolls der Sitzung tauche das Thema jedoch nicht auf.
Nun besteht der
Verdacht, dass dieses Dokument nachträglich geändert worden
sei, da dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg eine Version des
besagten Protokolls vorgelegt wurde, in dem von Überlegungen einer
Satzungsänderung die Rede war. Es ist naheliegend, dass, wenn das
Protokoll eine Fälschung ist, auch seine diesbezügliche
Aussage eine dreiste Lüge war, um uns als zugelassene Partei in
krimineller Weise daran zu hindern, unseren vom Gesetz vorgeschriebenen
Parteitag abzuhalten.Gegen den Stellvertreter Jörg Dodenhöft (CDU) richtet die Anzeige sich in Bezug auf eine Vertuschung, da dieser den Zugriff auf das Protokoll der Sitzung im Intranet des Rathauses gesperrt hatte, sodass es von den Bereichsleitern des Rathauses nicht mehr nachgelesen werden konnte. Bisher war von Bürgermeister Kühle nur zu hören, er habe stets nach Recht und Gesetz gehandelt Auch wir haben Anzeige erstattet und fordern, wenn sich die Vorwürfe erhärten sollten, eine angemessene Strafe. Bei falscher eidesstattlicher Versicherung und Urkundenfälschung gibt es normalerweise eine Geldstrafe oder bis zu fünf Jahren Haft. Wenn ein Täter als Amtsträger seine Stellung und seine Befugnisse missbraucht, liegt ein besonders schwerer Fall vor, der üblicherweise mit einer Haftstrafe bestraft wird, die zwischen sechs Monaten und zehn Jahren liegt. Wir sind jedenfalls gespannt, wie es nun weiter geht und hoffen, der Gerechtigkeit wird genüge getan. Doch sind wir auch Realisten und gehen davon aus, dass Fälle wie dieser wieder einmal irgendwie fallen gelassen werden. Doch
wo Recht ist muss Recht bleiben
und der Zweck heiligt nicht die Mittel! |
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| 11.05.2011 |
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